Umweltrelevante Maßnahmen im Programm für die LE
Schlüsselbereiche des Programms für die Ländliche Entwicklung 2007-2013 sind die Bereiche
Umwelt und Landschaft. Zahlreiche Maßnahmen im Programm zielen darauf ab, die Bereitstellung intakter Ökosysteme zu garantieren und die Kulturlandschaft zu erhalten. Folgende Maßnahmen im Programm sind für Umwelt- und Naturschutzbelange von Bedeutung:
Alle Maßnahmen im Rahmen der Achse 2 „Verbesserung der Umwelt und Landschaft“:
Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen:
- M 211: Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten im Berggebiet
- M 212: Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiet sind
- M 213: Zahlungen im Rahmen von Natura 2000
- M 214: Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
- M 215: Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen
- M 221: Erstaufforstung bewaldeter Flächen
- M 224: Zahlungen im Rahmen von Natura 2000
- M 225: Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen
- M 226: Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potentials und Einführung vorbeugender Aktionen
Zudem gibt es Maßnahmen im Rahmen der 1. und der 3. Achse, die für eine Förderung von Umweltbelangen relevant sind. Dazu gehören etwa:
- M 111: Berufsbildung und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, für Personen, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind
- M 323: Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
- M 331: Ausbildung und Information
Weitere Informationen finden Sie im Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes.

