LE 07-13 und Klimaschutz
Maßnahmen, die sowohl zum Klimaschutz beitragen als auch positive Auswirkungen auf die Biodiversität haben können, sind:
- M 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
Bereich Umwelt und Ressourceneffizienz (Verringerung des Ressourceneinsatzes, Effizienzsteigerungen, Verringerung von Abfällen)
- M 214 Agrar- und Umweltmaßnahmen:
- Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerflächen
- Begrünung Ackerflächen
- Mulch- und Direktsaat
- Untersaat bei Mais
- Verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle
- Biologische Wirtschaftsweise (diese trägt durch eine Vielzahl von Auswirkungen zum
Klimaschutz bei, allerdings ist bei extensiver Bewirtschaftung ein höherer Flächenbedarf nötig).
- M 221 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
Aufforstungen von Mischwaldarten, die nicht auf ökologisch wertvollen Flächen wie Hutweiden, Trockenrasen oder Feuchtbiotopen stattfinden.
Weitere Ansatzpunkte für Klimaschutz:
- Erträge und Leistungen steigern
Höhere Flächenerträge, Milch- und Mastleistungen können aufgrund der Reduzierung des Flächenbedarfs die Klimabilanz des ökologischen Landbaus verbessern. Es können hier jedoch Zielkonflikte mit dem Biodiversitätsschutz entstehen. Umwelt- und Tierschutz müssen unbedingt berücksichtigt werden!
- Nutzung von Gülle und Mist in Biogasanlagen
Auch durch die Wirtschaftsdüngerverwertung besteht Klimaschutzpotential. Solange kein zusätzlicher Anbau für Biogasanlagen (z.B. Maisanbau) stattfindet, sind auch keine negativen Effekte auf die Biodiversität zu erwarten.
- Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien
Die wachsende Nachfrage nach Anbaufläche für Bioenergie- und Nahrungsmittelpflanzen erhöht allerdings den Umnutzungsdruck auf verbleibende Grünland- und Feuchtbiotope und führt zum Wegfall von Flächen-Stilllegung und vermehrter Flächenkonkurrenz. Sie kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben.

