Berlakovich gegen neue Bürokratierungswelle durch die GAP-Reform

Gesetzesvorschläge müssen bäuerliche umweltfreundliche Strukturen erhalten

Wien, 28. September 2011 (aiz.info)

Die bisher bekannt gewordenen Details zu den inoffiziellen Vorschlägen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 sorgen für heftige Diskussionen. Mehr Klarheit darüber wird es am 12.10.2011 geben, wenn EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos die Legislativvorschläge (Gesetzesvorschläge) zur GAP-Reform präsentiert. Bis dahin können die Vorschläge noch jederzeit geändert werden. Tatsache ist allerdings, dass sich die Verhandlungen aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten als äußert schwierig erweisen. "Zum einen fordern die Staaten im Osten mehr Direktzahlungen und zum anderen weigern sich die Nettozahler-Länder weiterhin derartig hohe Summen wie bisher einzuzahlen ", beschreibt Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich die kritische Lage.

Neben sinkenden Mitteln im EU-Agrarbudget von EUR 421,1 Mrd. auf EUR 382,9 Mrd. für den Finanzierungszeitraum 2014 bis 2020 lassen neue Prinzipien wie Greening, Junglandwirteförderung und Prämienbeschränkungen auf aktive Landwirte mehr Bürokratie erwarten. Zudem soll der Agrarsektor als einziger Bereich von Kürzungen betroffen sein, während alle anderen Rubriken des EU-Finanzrahmens mit höheren Budgetausstattungen bedacht werden.

Statistiken zu der Ausgabenentwicklung im Rahmen der GAP-Reformprozesse zeigen, dass die Beträge im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU kontinuierlich sanken. Derzeit werden im EU-Haushalt 42% für agrarische Direktzahlungen (1. Säule) und Ländliche Entwicklung (2. Säule) veranschlagt. Im neuen Vorschlag beinhaltet der EU-Finanzrahmen von 2014 bis 2020 Ausgaben zu konstanten Preisen von 2011 in der Höhe von EUR 282 Mrd. in der 1. Säule und EUR 89 Mrd. in der 2. Säule, was einem realen Minus von 10,8% entspricht. Auf Basis von nominellen Preisen, dem sogenannten "freezing in " auf dem Niveau von 2011, ergibt sich im Zeitraum 2014 bis 2020 für die 1. Säule ein Betrag von EUR 317 Mrd. und für die Ländliche Entwicklung ein veranschlagtes Budget von EUR 101,1 Mrd. Zusätzlich kann die Landwirtschaft von Mitteln für Forschung, Innovation, Lebensmittelsicherheit, Nahrungsmittelhilfe sowie von der Rubrik Krisenreserve (EUR 3,5 Mrd.) im Umfang von insgesamt EUR 17,1 Mrd. profitieren. Fraglich ist noch, ob die Staats- und Regierungschef den Fonds genehmigen.

Harmonisierung der Direktzahlungen

Österreich liegt mit einem durchschnittlichen Betrag an Direktzahlungen von EUR 264,- pro ha unter dem EU-27 Durschnitt. Dennoch könnte Österreich durch die Neuverteilung der Direktzahlungen zu den Verlierern zählen und jährlich lediglich EUR 707,5 Mio. erhalten, was einer Reduktion von 1,1% entspricht. "Staaten, die unter dem EU-27 Schnitt liegen, sollten keine Verlust erfahren ", betont Berlakovich und hat Ciolos mit dieser Haltung bereits konfrontiert. Empfindlich weniger Geld aus der 1. Säule sollen Frankreich, Deutschland, Italien und Griechenland erhalten. Konkrete Zahlen dazu werden am 12.10.2011 präsentiert. Während in der aktuellen Finanzierungsperiode Länder wie Malta, Belgien und die Niederlande überdurchschnittlich viel Geld aus der 1. Säule erhalten, bilden die baltischen Staaten das Schlusslicht. Trotzdem ist letzteren der Vorschlag, wonach Länder mit weniger als 90% vom EU-Durchschnitt ein Drittel der Differenz zusätzlich erhalten, zu wenig.

Neue Strukturen für die 1. Säule

Deutliche strukturelle Änderungen soll es in der 1. Säule geben. Folglich muss jeder Mitgliedstaat auf Basis der nationalen Obergrenze 30% davon für die Ökologisierungsprämie (Greening), bis zu 2% für Junglandwirte und bis zu 10% für Kleinlandwirte verwenden. Freigestellt ist es den Mitgliedsländern, ob diese gekoppelte Zahlungen (bis zu 10% der nationalen Obergrenze) und natürliche Benachteiligungen (bis zu 5% der nationalen Obergrenze) berücksichtigen. Nach Abzug all dieser genannten verpflichtenden und freiwilligen Positionen ergibt sich eine neue Höhe für die Basisprämie, die bis 01.01.2019 je Region und bis spätestens 31.12.2028 EU-weit harmonisiert werden soll.

Gespaltene Meinungen zu Greening

Eng verschränkt mit der Basisprämie ist das Greening. Bezieher der Basisprämie verpflichten sich gleichzeitig, die drei Greening-Maßnahmen wie Fruchtfolge, Erhalt von Dauergrünland auf Einzelbetriebsebene und Anlage von Ökostilllegungsflächen einzuhalten. "Diese Ökologisierungsmaßnahmen stoßen bei einem überwiegenden Teil der EU-Agrarminister auf Ablehnung ", erklärt der Ressortchef. Da die Einführung dieser verpflichtenden Regelungen auf einzelbetrieblicher Basis ein Mehr an Bürokratie für Landwirte und Behörden schaffen würde, schlägt der Minister vor, das Dauergrünland gesamtstaatlich zu erhalten und die Fruchtfolgeregelung in der 2. Säule zu belassen. Während Berlakovich auf die Disziplin der Landwirte und die gut etablierten Kontroll- und Beratungssysteme in Österreich vertraut, bereiten ihm die eher nachholbedürftigen Überwachungssysteme in den östlichen Staaten Sorgen. Allerdings würde die Einführung der vorgeschlagenen Greening-Maßnahmen Österreich hart ins Mark treffen. Das aktuell laufende Umweltprogramm könnte nicht fortgesetzt werden.

Eine Neubewertung der "Sonstigen Benachteiligten Gebiete " anhand von acht biophysikalischen Kriterien lehnt Berlakovich kategorisch ab. Durch die Umsetzung dieses Vorschlages könnten bis zu 70% an Flächenförderung in den Benachteiligten Gebieten verloren gehen.

Junglandwirteförderung - Aktiver Landwirt

Zusätzliche Bürokratie befürchtet Berlakovich auch durch die Neuregelung der Junglandwirteunterstützung, welche laut aktuellem Verhandlungsstand maximal fünf Jahre lang für maximal 25 ha in einer Höhe von maximal 25% der durchschnittlichen Zahlungsansprüche des Betriebes gewährt werden soll. Zudem sollen in Zukunft laut Kommissionsvorschlägen nur aktive Landwirte Anspruch auf Direktzahlungen haben. Laut einer ersten Definition wären davon jene Bauern betroffen, deren landwirtschaftliches Einkommen 5% des Gesamtbetriebseinkommens übersteigt. Auch wenn die Begriffsbestimmungen für Gesamtbetriebseinkommen und aktiver Landwirt noch nicht gänzlich ausgereift sind, bekräftigt bereits jetzt der Minister, dass die Nebenerwerbslandwirte nicht unter die Räder kommen dürfen. Immerhin gehen in Österreich zwei Drittel der Landwirte einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit nach.

Obergrenzen

Mit weniger Direktzahlungen in der neuen Finanzierungsperiode müssen jene Betriebe rechnen, deren Basisprämie EUR 150.000,- übersteigt. Von der geplanten stufenweisen Kürzung werden in Österreich 17 Betriebe betroffen sein. Wie berichtet werden Beträge bis EUR 200.000,- um 20%, bis EUR 250.000,- um 40%, bis EUR 300.000,- um 70% und über EUR 300.000,- zu 100% gekappt. Die bezahlten Löhne für Arbeitskräfte können gegenverrechnet werden. Entschiedene Gegner dieses Vorschlages sind Länder mit zahlreichen Großbetrieben wie Tschechien und Deutschland.

Ländliche Entwicklung

Neue Schwerpunkte werden in den Kommissionsvorschlägen auch in der Ländlichen Entwicklung gesetzt. Demnach soll es auch zu einer Neuverteilung der Mittel zwischen den Mitgliedstaaten kommen. Österreichs Anteil an der Ländlichen Entwicklung auf EU-Ebene ist mit 4,4% beziehungsweise EUR 4.025,6 Mio. sehr hoch. Der EU-Anteil an der Programmfinanzierung beträgt durchschnittlich 50,2%. Für die Programmplanungsperiode ab 01.01.2014 werden verschiedene Möglichkeiten der Mittelverteilung diskutiert, bei denen es je nach Variante zu mehr oder weniger gravierenden Einschnitten für Österreich kommen kann.

Je nachdem, für welche Lösung die Kommission eintritt, könnte sich im schlimmsten Fall durch die Berücksichtigung von objektiven Kriterien wie Betriebsform, Hanglage und Topografie der Anteil von Österreich an der Ländlichen Entwicklung halbieren. Eine andere für Österreich weniger drastische, aber doch riskante Möglichkeit wäre, dass jeweils zu 50% objektive Kriterien und historische Leistung Anwendung finden. Die für die Alpenrepublik günstigste Lösung wäre die sogenannte "Tunnelvariante ", bei der kein Mitgliedstaat mehr oder weniger als 110% beziehungsweise 90% des alten Niveaus erreichen kann.

"Die Ländliche Entwicklung ist das "Herzstück der Agrarpolitik ". Verluste in einer Höhe von 50% sind undenkbar ", so Berlakovich. Selbst die Tunnelvariante ist für ihn nur ein schlechter Kompromiss. "Es kann nicht sein, dass Staaten mit einer nachhaltigen Agrarpolitik bestraft werden. Die Mehr-Leistungen für die Umwelt müssen entsprechend abgegolten werden ", gibt sich der Ressortchef kämpferisch.

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